Zweiter Verhandlungstag im VW Prozess stellt Streitfragen ins Zentrum

Am zweiten Verhandlungstag im Prozess zwischen VW und seinen Anlegern, ging es heute vor allem um die Frage, ab welchem Datum Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden könnten. Außerdem steht die Frage im Zentrum, wer etwas von den Manipulationen gewusst haben muss, damit Ansprüche greifen. Reicht bereist ein leitender Mitarbeiter in der betroffenen Aggregatentwicklung, oder kann erst die Kenntnis eines Vorstandsmitglieds als der Zeitpunkt festgelegt werden, ab dem Anleger hätten informiert werden müssen. So gilt es bis Jahresende jetzt vor allem zu klären, wer wann etwas gewusst hat und ob der Kurssturz der VW Aktie direkt im Zusammenhang mit der Aufdeckung des Dieselskandals steht.