Bewährung für Watenbüttler Brandstifter


Das Landgericht in Braunschweig

Das Landgericht Braunschweig hat den Brandstifter von Watenbüttel zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Kammer verurteilte den 22-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht, weil er die ersten Brände als Heranwachsender legte. Über 20 Brände gehen auf sein Konto; anfangs brannten in Watenbüttel Müllcontainer, dann auch eine Scheune und Autos. Der Mann war damals Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Seine Taten hat er gestanden und sie mit Problemen innerhalb seiner Familie und im Job begründet. Beim Feuerlegen sei er zudem immer betrunken gewesen. Neben der Bewährungsstrafe kommen auf den 22-Jährigen jetzt noch die Prozesskosten und wohl auch Regressansprüche der Geschädigten zu.