Update: Puma verliert vor LG Braunschweig


Das Landgericht in Braunschweig

Der Sportartikelhersteller Puma ist mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas den Verkauf eines Sportschuhs zu verbieten. Adidas darf den Schuh weiter verkaufen. Das Landesgericht in Braunschweig hat heute entschieden, dass beide einen bestimmten Schuh verkaufen dürfen. Konkret ging es um die Sohle des Modells «Stan Smith Boost», deren Design Puma für sich beansprucht. Man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei Geschmacksmuster angemeldet, hieß es im Unterlassungsantrag von Puma. Im Bereich Design ist ein Geschmacksmuster wie ein Patent. Dieser Schutz sei durch Adidas verletzt worden. Das Gericht sah allerdings zu viele optische Unterschiede zwischen den geschützten Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs. Puma und Adidas sind seit ihrer Gründung durch die Brüder Adolf und Rudolf Dassler rivalisierende Weltunternehmen auf dem Markt für Sportartikel.