Das Landgericht Braunschweig hat eine Klage eines PKW Käufers gegen die Volkswagen AG abgewiesen.
Er hatte sich einen VW Touran zugelegt und wollte die Abwicklung des Kaufvertrags rückgängig machen.
Seine Klage stützte er auf arglistige Täuschung – Das Gericht hat die Klage allerdings abgewiesen, weil eine arglistige Täuschung des Klägers nicht gegeben sei.
Er hat nicht ausreichend dargelegt, dass er zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über Eigenschaften des Pkw Touran von Volkswagen getäuscht worden sei.
Klage gegen Volkswagen AG abgewiesen
Das Landgericht in Braunschweig