BS: Auslieferung eines mutmaßlichen Serienstraftäters zulässig

Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Serienstraftäters durch die Autobahnpolizei Braunschweig hat sich ein regelrechter europäischer Justizstreit um die Zuständigkeit bei der Strafverfolgung entwickelt. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Auslieferung des Mannes nach Frankreich als rechtmäßig eingestuft.

Der Mann kommt ursprünglich aus Polen und soll im Departement Ardenne in Frankreich vor einigen Jahren ein Juweliergeschäft ausgeraubt haben. Weil er aber untertauchte, wurde er mit europäischem Haftbefehl gesucht. Bei Peine schnappte die Falle dann zu, der Mann wurde während einer Kontrolle festgenommen und zunächst im Gefängnis in Wolfenbüttel untergebracht. Die französische Justiz stellte einen Auslieferungsantrag, während die polnische Justiz dies ablehnte, weil auch in Polen ein Verfahren gegen den Mann läuft. Schließlich wurde der Mann doch den französischen Behörden überstellt.

Nach französischem Recht drohen dem Mann bis zu 7 Jahre Haft.