Kratzer durch Betonpoller – Gemeinde Vechelde muss blechen

Wer im Dunkeln mit seinem Auto gegen einen Betonpoller fährt, muss seine Schäden nicht unbedingt selbst tragen. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig jetzt entschieden. In einigen Fällen haftet derjenige, der den Betonpoller aufgestellt hat. So zumindest im aktuellen Fall. Ein Braunschweiger hatte geklagt, weil er im Dunkeln gegen einen von drei Betonblöcken gefahren war, die die Gemeinde Vechelde hinter der Einfahrt zu einer Sackgasse aufgestellt hatte. Das Problem war, dass der mittlere Block keine Reflektorstreifen hatte. Außerdem waren die Blöcke nicht beleuchtet – also im Dunkeln generell schlecht sichtbar. Das Gericht entschied daher, dass die Gemeinde gegen ihre Verkehrssicherungspflichten verstoßen hat und einen Teil des Schadens tragen muss.