OLG Celle weist Befangenheitsantrag im Abu Walaa-Prozess zurück

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, hat das Oberlandesgericht Celle jetzt einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. Die Verteidiger Abu Walaas und der vier Mitangeklagten hatten dem Gericht vorgeworfen, es sei bereits davon überzeugt, dass die Angeklagten schuldig seien und würde entlastende Elemente nicht mehr ausreichend hören wollen. Das Gericht bewertete den Antrag als unbegründet. Dem Iraker wird vorgeworfen, dass er Kämpfer für den sogenannten Islamischen Staat rekrutiert habe. In dem Prozess haben die Angeklagten im Wesentlichen zu den Vorwürfen geschwiegen.

Foto: Symbolbild Gericht