Urteil im Crazy Daisy Prozess fällt nächsten Montag


Das Landgericht in Braunschweig

Im sogenannten „Crazy Daisy“-Prozess wegen versuchten Totschlags in fünf Fällen vor dem Landgericht Hildesheim sind gestern die Plädoyers gesprochen worden.
Laut Anklage soll ein heute 35-Jähriger im Jahre 2004 vor der Peiner Diskothek „Crazy Daisy“ mit einem Messer zugestochen haben.
Der Staatsanwalt beantragte jetzt in seinem Plädoyer, den Angeklagten von den Tatvorwürfen freizusprechen.
Es sei Notwehr gewesen und der Mann wollte sich nur wehren.
Ein Vertreter der Nebenklage hingegen forderte eine langjährige Freiheitsstrafe. Das Urteil will das Gericht am nächsten Montag sprechen.