Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage von Umweltschützern abgewiesen. Der Abschnitt zwischen Wolfsburg und dem Südrand der Lüneburger Heide darf gebaut werden. Laut dem Leipziger Urteil vom heutigen Morgen seien die Pläne rechtlich völlig in Ordnung. Das Gericht wies alle Einwände zurück. Der Umweltverband BUND wollte den Bau des rund 14 Kilometer langen Teilstücks […]
